KI erstmals zulassen
Welche Anwendungen dürfen unter welchen Bedingungen genutzt werden?
Persönliches KI-Sparring für Geschäftsführung und Vorstand
Erlauben, begrenzen oder bewusst nicht einsetzen?
Franz Kopp begleitet Sie dabei, konkrete KI-Einsätze zu beurteilen, Entscheidungsfolgen sichtbar zu machen und Verantwortlichkeiten, Dokumentation und Kontrolle arbeitsfähig zu gestalten.
01 · Führungsentscheidung
KI ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Entscheidend ist, dass Geschäftsführung und Vorstand bewusst festlegen, was wofür, mit welchen Daten und unter welcher Kontrolle eingesetzt werden darf.
Welche Anwendungen dürfen unter welchen Bedingungen genutzt werden?
Welche Tools und Arbeitsweisen sind bereits im Unternehmen angekommen?
Darf KI etwa im Recruiting, Marketing, Kundenkontakt oder in internen Entscheidungen eingesetzt werden?
Wie wird aus ungeregelter Nutzung eine kontrollierbare und arbeitsfähige Praxis?
Wer prüft, genehmigt, überwacht und eskaliert – und welche Fragen bleiben auf Leitungsebene?
Welche Annahmen, Abwägungen, Auflagen und Reviews sollten nachvollziehbar festgehalten werden?
02 · Persönliches Sparring
Franz Kopp arbeitet mit Geschäftsführung, Vorstand und den zuständigen Fachverantwortlichen an der konkreten Situation – nicht an einem abstrakten Standardpaket.
Welche Freigabe, Begrenzung oder Weichenstellung steht tatsächlich an?
Einsatz, Daten, Anbieter, Betroffene, Entscheidungstiefe und vorhandene Kontrollen erfassen.
Nutzen, Risiken, Auflagen, Grenzen, Zuständigkeiten und offene Prüfpunkte sichtbar machen.
Beschlussgrundlage, Verantwortlichkeiten, Dokumentation, Kontrolle und Review festlegen.
03 · Governance
Nicht jedes Unternehmen benötigt jedes Dokument. Regeln, Zuständigkeiten und Nachweise müssen zum tatsächlichen Einsatz, zur Organisation und zum Risiko passen.
Freigegebene, genehmigungspflichtige und untersagte Nutzungen differenzieren.
Antrag, Prüfung, Genehmigung, Betrieb, Kontrolle und Eskalation zuordnen.
Entscheidungsgrundlagen, Auflagen, Abweichungen und Änderungen nachvollziehbar halten.
Menschliche Prüfung, Berichtswege, Stichproben und Stop-Kriterien arbeitsfähig gestalten.
Bei neuen Funktionen, Zwecken, Daten oder Vorfällen die ursprüngliche Entscheidung neu bewerten.
Governance und Dokumentation unterstützen eine sorgfältige, informierte Entscheidung. Sie schaffen keinen Haftungsschutzschirm und ersetzen weder die organschaftliche Letztentscheidung noch erforderliche Spezialprüfungen.
04 · Schulungen
Rollen- und risikogerechte Schulungen zeigen Möglichkeiten, sinnvolle Einsatzfelder und klare Grenzen – abgestimmt auf Verantwortung, Vorwissen und konkrete KI-Nutzung.
Organrelevante KI-Entscheidungen, Informationsgrundlagen, Delegation, Kontrolle, Warnsignale und nachvollziehbare Beschlussfassung.
Ergebnis: gemeinsame Entscheidungs- und AufsichtslogikFreigaben, Zuständigkeiten, Eskalation und Schnittstellen zwischen Legal, Datenschutz, IT, HR und Fachbereichen.
Ergebnis: klare Rollen und anwendbare PrüfwegeZulässige Tools und Daten, Quellen- und Qualitätskontrolle, Vertraulichkeit, Urheberrecht, menschliche Prüfung und der Umgang mit Schatten-KI.
Ergebnis: sichere Leitplanken für den ArbeitsalltagKein Einheitskurs: Inhalt, Sprache und Praxisfälle richten sich nach Zielgruppe, Aufgaben, Systemen und tatsächlichen Risiken.
05 · Erste Orientierung
Der Rollencheck ordnet erste regulatorische Fragen. Er ersetzt weder die unternehmerische Leitungsentscheidung noch eine verbindliche rechtliche Klassifikation.
Der Check trennt Unternehmensrolle, möglichen Hochrisiko-Bezug und Transparenzpflichten. Offene Punkte bleiben sichtbar.
Ergebnis im Sparring klären06 · Rechtsstand
Der AI Act ist ein Teil des Entscheidungsumfelds. Er gilt gestaffelt; daneben bleiben insbesondere Datenschutz, Arbeitsrecht, Geheimnisschutz, Vertragsrecht und Organpflichten relevant.
Die ersten verbotenen Praktiken gelten. Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen setzen, die die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen.
Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen und wesentliche Governance-Regeln wurden anwendbar.
Der Großteil der übrigen Regeln sowie Transparenzpflichten nach Art. 50 sind anwendbar; die Durchsetzung hat begonnen.
Anhang-III-Systeme folgen am 2. Dezember 2027, Hochrisiko-KI in regulierten Produkten am 2. August 2028.
Primärquellen: konsolidierter AI Act · Verordnung (EU) 2026/1744 · EU-Kommission: AI Act
07 · Wissen
60 Fachbeiträge verbinden die konkrete Leitungsentscheidung mit Governance, Rollen, Daten, KI Kompetenz und branchenspezifischer Anwendung.
Wie österreichische Leitungsorgane KI Nutzungen risikobasiert erlauben, begrenzen oder untersagen und ihre Entscheidungen wirksam organisieren.
Fachbeitrag lesenDigital Omnibus 2026 praxisnah: neue Fristen, Artikel 4, Verbote, Transparenz, Hochrisiko-Systeme und Aufsicht richtig einordnen.
Fachbeitrag lesenSo bauen österreichische Unternehmen ein vollständiges, steuerungsfähiges KI Inventar mit Rollen, Risiken, Kontrollen und Änderungsverlauf auf.
Fachbeitrag lesenArt. 50 seit August 2026 richtig umsetzen: Anbieter- und Betreiberpflichten für Interaktion, synthetische Inhalte, Deepfakes und öffentliche Texte.
Fachbeitrag lesenEin belastbarer Klassifikationspfad für Anhang III und Anhang I mit Ausnahmen, Rollenpflichten und den neuen Anwendungsterminen 2027 und 2028.
Fachbeitrag lesenPraxisleitfaden für österreichische Unternehmen zu personenbezogenen Daten in Prompts, Uploads, Protokollen und Ausgaben generativer KI.
Fachbeitrag lesen
08 · Franz Kopp
Franz Kopp ist Jurist, Ökonom und Unternehmensberater. Er begleitet Geschäftsführung und Vorstand persönlich bei konkreten KI-Entscheidungen und führt rechtliche Anforderungen, technische Realität und Managementverantwortung in einer gemeinsamen Entscheidungsgrundlage zusammen.
09 · FAQ
Ausgangspunkt ist die konkrete Leitungsentscheidung – der AI Act ist dabei wichtig, aber nicht die einzige relevante Perspektive.
Für Unternehmen, in denen Geschäftsführung oder Vorstand eine belastbare Linie zum KI-Einsatz entwickeln oder eine bereits entstandene Praxis ordnen wollen. Ausgangspunkt kann ein einzelner Anwendungsfall, eine strategische Grundsatzentscheidung oder eine unternehmensweite Governance sein.
Ein Verbot kann für bestimmte Anwendungen, Daten oder Situationen richtig sein. Als pauschale Antwort kann es aber schwer kontrollierbare Schattennutzung fördern oder sinnvolle Einsatzmöglichkeiten verhindern. Entscheidend ist, dass jede Grenze bewusst begründet, praktisch umsetzbar und kontrollierbar ist.
Damit sind KI-Anwendungen gemeint, die Beschäftigte oder Bereiche ohne geregelte Freigabe einsetzen. Dazu gehören etwa frei verfügbare Dienste, private Zugänge oder neue KI-Funktionen in bereits genutzter Software.
Je nach Ausgangslage etwa eine Entscheidungsvorlage, differenzierte Leitplanken, Freigabekriterien, ein Verantwortungsmodell, Dokumentationsvorlagen, Kontrollschritte oder ein priorisierter Umsetzungsplan.
Nein. Governance und Dokumentation schaffen keinen Haftungsschutzschirm. Sie können aber helfen, relevante Informationen, Verantwortlichkeiten, Abwägungen und Kontrollen nachvollziehbar zu strukturieren. Die Letztentscheidung und die organschaftliche Verantwortung verbleiben bei den zuständigen Organen.
Nein. Maßnahmen zur Entwicklung von KI-Kompetenz sollten zu Rolle, Vorwissen, Einsatzkontext und Risiken passen. Geschäftsführung, Governance-Funktionen und operative Fachbereiche benötigen unterschiedliche Inhalte und Praxisfälle.
Nein. Der Schwerpunkt liegt auf der unternehmerischen Entscheidungs- und Governancebegleitung. Vertiefte rechtliche, datenschutzrechtliche, arbeitsrechtliche oder technische Prüfungen werden bei Bedarf gesondert vereinbart oder durch entsprechend befugte Fachleute durchgeführt.
Im ersten Gespräch klären Sie mit Franz Kopp, welche Leitungsentscheidung ansteht, welche Informationen noch fehlen und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Konkreten KI-Fall besprechen